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22. Mai 2025

Reminder nach einem Jahr: Neue Impressumspflichten ab Mai 2024: Was Website-Betreiber dringend anpassen müssen

Manche Themen geraten schnell Vergessenheit. Wie aktuell ist das Impressum auf Ihrer Webseite? Haben Sie die Änderungen umgesetzt, die vor einem Jahr für alle Webseiten Betreiber Pflicht wurden? Hier eine kleine Erinnerung bezüglich rechtliche Anpassungen im Impressum.

Ab dem 14. Mai 2024 ist in Deutschland das Digitale‑Dienste‑Gesetz (DDG) anstelle des früheren Telemediengesetz (TMG) anzuwenden.  Daraus ergibt sich für Website-Betreiber unmittelbarer Handlungsbedarf — im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und deren Umsetzung.

1. Gesetzesverweis im Impressum

Änderung & Zeitpunkt:

Bis zum 14. Mai 2024 galt § 5 TMG als gesetzliche Basis für das Impressum. Seit dem Inkrafttreten des DDG ist stattdessen § 5 DDG maßgeblich.  

Was zu tun ist:

Wenn Ihr Impressum noch auf „§ 5 TMG“ oder „Telemediengesetz“ verweist oder Formulierungen wie „Anbieterkennzeichnung im Sinne des § 5 TMG“ enthält, sollten Sie diese ebenso wie die Bezeichnung „Telemedien“ auf „digitale Dienste“ bzw. „DDG“ anpassen.  Inhaltlich ändert sich damit nichts – aber die korrekte Gesetzesbezeichnung ist relevant, um Abmahnungen zu vermeiden.

2. Begriff „Telemedien“ → „digitale Dienste“

Änderung & Zeitpunkt:

Mit dem Inkrafttreten des DDG wurde der Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ ersetzt.  

Was zu tun ist:

Überprüfen Sie Ihr Impressum (sowie Ihre Datenschutzerklärung) auf Begriffe wie „Telemedien“ oder „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)“ und passen Sie diese entsprechend an („digitale Dienste“, ggf. „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)“).  

3. Pflichtangaben im Impressum gemäß § 5 DDG

Änderung & Zeitpunkt:

Mit Geltung des DDG sind die Pflichtangaben nach § 5 DDG einzuhalten. Inhaltlich gleichen sie weitgehend den früheren Vorgaben aus § 5 TMG, siehe z. B. Angaben zur Identität des Anbieters, Anschrift, Kontakt- sowie Registerdaten.  

Was zu tun ist:

Vergewissern Sie sich, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden sind, z. B. • Name des Unternehmens/Betreibers • Vollständige Anschrift (kein PO-Box) • Kontaktmöglichkeit (E-Mail, ggf. Telefon) • bei juristischen Personen: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Registerangaben (Handelsregister/Amtsgericht) • Umsatzsteuer-Identifikations­nummer, sofern vorhanden. Fehlende Angaben können Abmahnungen nach sich ziehen.

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4. Erreichbarkeit und Verlinkung von Impressum & Datenschutz­seite

Änderung & Zeitpunkt:

Auch nach 2024 bleibt es Pflicht, dass Impressum sowie Datenschutzerklärung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind.  

Was zu tun ist:

Stellen Sie sicher, dass der Link zum Impressum auf jeder Unterseite Ihrer Website erreichbar ist (z. B. im Footer). Gleiches gilt für die Datenschutzerklärung. Ideal ist eine getrennte Aufführung, z. B. „Impressum“ und „Datenschutz“ als separate Menüpunkte oder Links. Werden beide Pflichtseiten auf einer Seite kombiniert, muss dies klar ausgewiesen sein („Impressum & Datenschutz“) und der Nutzer darf nicht mehr als zwei Klicks benötigen.

5. Berufs- und branchenspezifische Angaben

Änderung & Zeitpunkt:

Auch im DDG bleiben branchenspezifische Zusatzangaben relevant (z. B. Regelungen für Rechts-, Steuer- oder Finanzberater). Inhaltlich unverändert, aber es empfiehlt sich eine Überprüfung im Kontext aktueller Gesetzeslage.  

Was zu tun ist:

Je nach Unternehmens­typ prüfen Sie, ob Sie etwa Angaben zu Aufsichtsbehörden, berufsrechtlichen Regelungen oder Kammer-/Verbands­mitgliedschaften im Impressum ergänzen müssen. Die Nicht-Berücksichtigung kann rechtliche Konsequenzen haben.

 

Mit dem Inkrafttreten des DDG am 14. Mai 2024 ergaben sich keine tiefgreifenden inhaltlichen Änderungen für das Impressum – wohl aber eine Pflicht zur Anpassung der Gesetzes­bezugnahmen, Begrifflichkeiten („digitale Dienste“) und der sicher­stellten Erreichbarkeit. Eine sorgfältige Prüfung und ggf. Korrektur des Impressums ist daher dringend empfehlenswert, um Abmahnrisiken zu minimieren.

Wenn Sie Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung Ihres Impressums, der Datenschutzerklärung oder bei der Entwicklung eines neuen Webauftritts benötigen – stehen wir Ihnen gerne mit unserer digitalen Expertise zur Verfügung.

Fotos von Sasun BughdaryanConny Schneider auf Unsplash

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